Werkvertragsrecht


Das Werkvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Herstellung eines Werkes. Typische Anwendungsfälle sind Bau- und Handwerkerleistungen, Reparaturen, Sanierungsarbeiten oder andere individuell geschuldete Werkleistungen. Kommt es zu Mängeln, Verzögerungen oder Streitigkeiten über die Vergütung, ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die eigenen Ansprüche zu sichern.

Typische Konflikte betreffen die Geltendmachung von Mängelrechten, die Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen, die Frage der ordnungsgemäßen Abnahme oder Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter oder verspäteter Leistung. Häufig besteht Uneinigkeit darüber, ob ein Werk vertragsgemäß ausgeführt wurde oder welche Rechte den Vertragsparteien im Einzelfall zustehen. Eine sorgfältige Prüfung des Vertrags und der tatsächlichen Umstände bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Interessenvertretung.

Ich berate und vertrete sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei allen wesentlichen Fragestellungen des Werkvertragsrechts. Nach einer umfassenden Analyse der Vertragsunterlagen und der rechtlichen Ausgangslage entwickle ich eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Mein Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen und Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht konsequent durchzusetzen.

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