Strafrecht
Im Strafrecht zählt jedes Wort — und oft ist Schweigen die beste Verteidigung.
Ein strafrechtliches Verfahren ist mehr als ein juristischer Vorgang. Es betrifft Ihre Freiheit, Ihre berufliche Existenz und Ihren guten Ruf. Neben erheblichen finanziellen Konsequenzen drohen im schlimmsten Fall Untersuchungshaft und eine Freiheitsstrafe.
Im Strafprozess entscheidet nicht, was vermutet wird oder was „wahr erscheint“. Entscheidend ist allein, ob Ihnen ein Tatvorwurf nach den Regeln der Strafprozessordnung nachgewiesen werden kann. Genau hier liegt der Ansatz einer effektiven Strafverteidigung: frühzeitig handeln, strategisch vorgehen und Ihre Rechte konsequent wahren.
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Leipzig und Bitterfeld-Wolfen stehe ich Ihnen von Beginn an zur Seite. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, strukturiert und mit Blick für das Wesentliche. Mein Ziel ist es, Ihre Zukunft zu sichern, Ihren Ruf zu schützen und Ihre Rechte kompromisslos zu verteidigen.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, verteidige Ich Sie grundsätzlich an allen Amtsgerichten und Landgerichten, insbesondere in: Leipzig, Halle/S., Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Merseburg und Eilenburg.
Frühes Handeln schützt Ihre Rechte. Kontaktieren Sie mich noch heute.
Verhalten im Strafverfahren
Ein strafrechtlicher Vorwurf stellt eine erhebliche persönliche Belastung dar. In dieser Situation entscheiden nicht spontane Erklärungen, sondern besonnenes und strategisches Handeln.
Bitte beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz die folgenden Hinweise.
-
Machen Sie bitte keinerlei Angaben zur Sache gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, bevor wir gemeinsam über das Vorgehen gesprochen haben. Allein durch Schweigen können Sie Ihre Rechte wahren und Nachteile vermeiden.
-
Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter grundsätzlich nicht folgen, sofern sie nicht auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Leiten Sie mir das Schreiben umgehend weiter. Ich übernehme die Korrespondenz und wahre Ihre Rechte.
-
Führen Sie keine eigenständigen Gespräche mit Ermittlungsbehörden. Alle Kommunikation sollte ausschließlich über meine Kanzlei erfolgen. Unkoordinierte Aussagen schränken Ihre Verteidigungsmöglichkeiten ein.
-
Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. Notieren Sie, welche Gegenstände sichergestellt werden. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.
Nach einer Durchsuchung kann dieser schnell prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war und welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungsmaßnahmen bewerten und die Verteidigungsstrategie frühzeitig aufbauen.
-
Versuchen Sie nicht, Daten zu löschen oder Geräte eigenständig zu entsperren. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme muss geprüft werden. Auch hier gilt: keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.
Wir unterstützen Sie gern bei der Wiedererlangung der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände.
-
Bleiben Sie ruhig.
Schweigen Sie zum Tatvorwurf.
Unterschreiben Sie nichts ohne vorherige Prüfung.
Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.
Gegen einen Haftbefehl bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Je nach Situation kommen insbesondere die Teilnahme an der Haftbefehlseröffnung, ein Antrag auf Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde in Betracht. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft tatsächlich vorliegen und ob mildere Maßnahmen ausreichen können. Ziel ist es, eine schnelle Entlassung aus der Untersuchungshaft oder zumindest eine Verbesserung der Haftbedingungen zu erreichen.
Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde, ist schnelles Handeln besonders wichtig. Der Kontakt zu der festgenommenen Person ist häufig eingeschränkt und Angehörige erhalten zunächst nur wenige Informationen. Ein Strafverteidiger kann kurzfristig Kontakt aufnehmen, die Situation rechtlich bewerten und die notwendigen Schritte einleiten.
Gerade in Haftsachen kommt es auf schnelles Handeln an. Kontaktieren Sie daher möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger.
-
Ignorieren Sie gerichtliche Schreiben keinesfalls. Fristen laufen sofort.
Gerade bei einem Strafbefehl ist Eile geboten: Nur innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Sammeln Sie die Unterlagen und kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt.
-
Besprechen Sie den Fall ausschließlich mit Ihrem Verteidiger. Äußerungen gegenüber Dritten oder in sozialen Medien können nachteilig sein.
-
Bevor über Einlassungen oder Verteidigungsstrategien entschieden wird, beantrage ich Akteneinsicht. Erst die Kenntnis der Ermittlungsakte ermöglicht eine fundierte, individuelle Verteidigungsstrategie.
Ich verteidige Sie grundsätzlich in allen Verfahrensstadien:
Schon vor Einleitung eines Strafverfahrens und der Erstattung einer Strafanzeige.
Während des gesamten Ermittlungsverfahrens bis zur Anklage.
In Strafbefehlsverfahren.
In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung.
In Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision).
In Verfahren der Strafaussetzung und Strafvollstreckung.
Im Rahmen der Nebenklage (Opfervertretung).
Bei der Geltendmachung von Schadensersatz & Schmerzensgeld (Adhäsionsverfahren).
Ich verteidige Sie u.a. gegen den Vorwurf der folgenden Delikte:
-
Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
-
Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB), Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
-
Nachstellung (§ 238 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB)
-
Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB), Sexueller Übergriff (§ 177 StGB), Sexueller Missbrauch (§§ 174 ff. StGB)
-
Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§§ 263 ff. StGB), Untreue (§ 266 StGB), Raub (§§ 249 ff. StGB), Erpressung (§§ 253 ff. StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
-
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)
-
Uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB), Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
-
Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§186 StGB), Verleumdung (§187 StGB)
-
Brandstiftungs (§§ 306 ff. StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§§ 315b ff. StGB), Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht bzw. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
-
Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)
-
Jugendstrafrecht (JGG), Verstöße gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG), Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), Umweltstrafrecht (§§ 324 ff. StGB)
So kommen Sie zu Ihrem Recht:
Ihnen wird ein strafbares Verhalten vorgeworfen?
Lassen Sie uns sprechen.
Kontaktieren Sie mich – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Вы говорите по-русски? Вы можете связаться со мной по электронной почте!
English Speaker? Feel free to contact us via Email!