Strafrecht

Im Strafrecht zählt jedes Wort — und oft ist Schweigen die beste Verteidigung.


Ein strafrechtliches Verfahren ist mehr als ein juristischer Vorgang. Es betrifft Ihre Freiheit, Ihre berufliche Existenz und Ihren guten Ruf. Neben erheblichen finanziellen Konsequenzen drohen im schlimmsten Fall Untersuchungshaft und eine Freiheitsstrafe.

Im Strafprozess entscheidet nicht, was vermutet wird oder was „wahr erscheint“. Entscheidend ist allein, ob Ihnen ein Tatvorwurf nach den Regeln der Strafprozessordnung nachgewiesen werden kann. Genau hier liegt der Ansatz einer effektiven Strafverteidigung: frühzeitig handeln, strategisch vorgehen und Ihre Rechte konsequent wahren.

Ich stehe Ihnen von Beginn an zur Seite. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, strukturiert und mit Blick für das Wesentliche. Mein Ziel ist es, Ihre Zukunft zu sichern, Ihren Ruf zu schützen und Ihre Rechte kompromisslos zu verteidigen.

Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, verteidige Ich Sie grundsätzlich an allen Amtsgerichten und Landgerichten, insbesondere in: Bitterfeld-Wolfen, Halle/S., Leipzig, Dessau-Roßlau, Merseburg und Eilenburg.

Frühes Handeln schützt Ihre Rechte. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine schnelle und diskrete Unterstützung.

Im Strafrecht verteidige ich Sie in den folgenden Verfahrensstadien:

  • Schon vor Einleitung eines Strafverfahrens und der Erstattung einer Strafanzeige.

  • Während des gesamten Ermittlungsverfahrens bis zur Anklage.

  • In Strafbefehlsverfahren.

  • In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung.

  • In Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision).

  • In Verfahren der Strafaussetzung und Strafvollstreckung.

  • Im Rahmen der Nebenklage (Opfervertretung).

  • Bei der Geltendmachung von Schadensersatz & Schmerzensgeld (Adhäsionsverfahren).

Ich verteidige Sie insbesondere gegen den Vorwurf der folgenden Delikte:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)

  • Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB), Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

  • Nachstellung (§ 238 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB)

  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB), Sexueller Übergriff (§ 177 StGB), Sexueller Missbrauch (§§ 174 ff. StGB)

  • Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§§ 263 ff. StGB), Untreue (§ 266 StGB), Raub (§§ 249 ff. StGB), Erpressung (§§ 253 ff. StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)

  • Uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB), Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

  • Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§186 StGB), Verleumdung (§187 StGB)

  • Brandstiftungs (§§ 306 ff. StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§§ 315b ff. StGB), Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht bzw. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)

  • Jugendstrafrecht (JGG), Verstöße gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG), Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), Umweltstrafrecht (§§ 324 ff. StGB)

Das können Sie erwarten:

Diskrete und Kompetente Rechtsberatung

Konsequente Interessenvertretung

Professionelle Prozessvertretung

Verhalten im Strafverfahren

Ein strafrechtlicher Vorwurf stellt eine erhebliche persönliche Belastung dar. In dieser Situation entscheiden nicht spontane Erklärungen, sondern besonnenes und strategisches Handeln.

Bitte beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz die folgenden Hinweise.

  • Machen Sie bitte keinerlei Angaben zur Sache gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, bevor wir gemeinsam über das Vorgehen gesprochen haben. Allein durch Schweigen können Sie Ihre Rechte wahren und Nachteile vermeiden.

  • Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter grundsätzlich nicht folgen. Leiten Sie mir das Schreiben umgehend weiter. Ich übernehme die Korrespondenz und wahre Ihre Rechte.

  • Führen Sie keine eigenständigen Gespräche mit Ermittlungsbehörden. Alle Kommunikation sollte ausschließlich über meine Kanzlei erfolgen. Unkoordinierte Aussagen schränken Ihre Verteidigungsmöglichkeiten ein.

  • Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. Notieren Sie, welche Gegenstände sichergestellt werden, und kontaktieren Sie mich sofort.

  • Versuchen Sie nicht, Daten zu löschen oder Geräte eigenständig zu entsperren. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme muss geprüft werden. Auch hier gilt: keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.

  • Verlangen Sie umgehend, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache – auch nicht im informellen Gespräch. Ihre Freilassung darf nicht von einer Aussage abhängig gemacht werden.

  • Ignorieren Sie gerichtliche Schreiben keinesfalls. Fristen laufen sofort. Reichen Sie die Unterlagen unverzüglich an Ihren Rechtsanwalt, damit Sie das weitere Vorgehen strategisch abstimmen können.

  • Besprechen Sie den Fall ausschließlich mit Ihrem Verteidiger. Äußerungen gegenüber Dritten oder in sozialen Medien können nachteilig sein.

  • Bevor über Einlassungen oder Verteidigungsstrategien entschieden wird, beantrage ich Akteneinsicht. Erst die Kenntnis der Ermittlungsakte ermöglicht eine fundierte, individuelle Verteidigungsstrategie.

So kommen Sie zu Ihrem Recht:


Ihnen wird ein strafbares Verhalten vorgeworfen?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Jonas Drosd, LL.M.

Mittelstraße 21

06749 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: +49 176 89907990

Mail: jonas.drosd@web.de

 

Frequently Asked Questions

  • Ja – insbesondere im Strafrecht sollten Sie vor jeder Aussage anwaltlichen Rat einholen. Eine unüberlegte Aussage kann später kaum korrigiert werden. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit ich Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln kann.

  • Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Ein kurzes Beratungsgespräch kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

  • Ja. Viele Verfahren enden ohne Hauptverhandlung, wenn frühzeitig eine starke Verteidigung aufgebaut wird. Ziel ist immer, die bestmögliche Lösung – idealerweise eine Einstellung.

  • Das hängt von der Komplexität des Falls ab. Manche Verfahren dauern Wochen, andere Monate. Ich halte Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert.

  • Ja. In dringenden Fällen ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie mich deshalb umgehend.

  • Ja. Eine Anzeige bedeutet zwar noch keine Verurteilung. Mit frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung bestehen aber oft gute Verteidigungsmöglichkeiten.

  • Dokumentieren Sie alles und suchen Sie schnell rechtlichen Beistand. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie im Verfahren zu vertreten.

  • Jedes Strafverfahren ist individuell, genauso wie die finanzielle Situation des Mandanten. Ich berate deshalb transparent über die zu erwartende Anwaltsvergütung und erkläre, worauf es bei Vergütungsvereinbarungen oder Abrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ankommt.

  • Grundsätzlich ja. In Fällen der sog. notwendigen Verteidigung übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Nach § 140 StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers insb. dann vorgeschrieben, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird, Untersuchungshaft vollstreckt wird oder eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht stattfindet.