Trunkenheit im Verkehr

Die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB gehört zu den häufigsten Verkehrsstraftaten im Strafrecht. Viele Betroffene gehen davon aus, dass erst sehr hohe Alkoholwerte strafbar sind. Tatsächlich kann bereits deutlich früher eine Strafbarkeit vorliegen.

Wann liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor?

Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr sicher fahren kann.

Typische Fälle sind:

  • Autofahrt unter Alkoholeinfluss

  • Fahrradfahren im alkoholisierten Zustand

  • Führen von E-Scootern unter Alkohol

Entscheidend ist die Fahruntüchtigkeit, nicht allein der Promillewert.

Ab wann wird Alkohol strafbar?

Im Straßenverkehr gelten folgende Richtwerte:

  • ab ca. 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen

  • ab ca. 0,3 ‰ kann bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen

  • für Fahrradfahrer gelten strengere, aber ebenfalls feste Grenzwerte (ab ca. 1,6 ‰ regelmäßig strafbar)

Wichtig: Bereits unterhalb dieser Werte kann im Einzelfall eine Strafbarkeit gegeben sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa unsicheres Fahren, Schlangenlinien oder ein Unfallgeschehen. Entscheidend ist dann nicht mehr der reine Promillewert, sondern die konkrete Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit im Einzelfall. Bereits ab etwa 0,3 ‰ kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn solche alkoholtypischen Auffälligkeiten nachweisbar sind.

Unterschied zur Ordnungswidrigkeit

Nicht jede Alkoholfahrt ist automatisch eine Straftat. Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) bei geringeren Werten ohne Ausfallerscheinungen

  • Straftat (§ 316 StGB) bei Fahruntüchtigkeit

Die Abgrenzung erfolgt immer anhand der konkreten Umstände.

Folgen im Strafverfahren

Eine Verurteilung nach § 316 StGB kann erhebliche Konsequenzen haben:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

  • Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Sperrfrist für die Neuerteilung

  • mögliche Anordnung einer MPU

Die Auswirkungen betreffen häufig auch den beruflichen Bereich.

Bedeutung anwaltlicher Verteidigung

Im Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr kommt es häufig auf technische Messungen und individuelle Umstände an. Bereits kleine Zweifel an der Fahruntüchtigkeit können entscheidend sein.

Als Strafverteidiger in Leipzig und Bitterfeld-Wolfen berate ich Mandanten im Strafrecht und prüfe insbesondere die Messwerte, die Beweislage und die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 316 StGB. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um die Folgen im Verkehrsstrafrecht zu begrenzen.

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