Pflichtverteidiger im Strafverfahren

In bestimmten Strafverfahren schreibt das Gesetz vor, dass Beschuldigte durch einen Pflichtverteidiger vertreten werden müssen. Man spricht dann von einer sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO). Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Rechte des Beschuldigten auch in komplexen oder schwerwiegenden Verfahren gewahrt werden.

Wann ein Pflichtverteidiger bestellt wird

Ein Pflichtverteidiger wird insbesondere dann bestellt, wenn das Strafverfahren eine besondere Schwere oder rechtliche Schwierigkeit aufweist. Typische Fälle sind unter anderem:

  • Verfahren vor dem Schöffengericht oder Landgericht

  • wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist

  • Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung

  • schwierige Sach- oder Rechtslage im Verfahren

In solchen Fällen muss das Gericht sicherstellen, dass der Beschuldigte anwaltlich vertreten ist.

Wer den Pflichtverteidiger auswählt

Viele Betroffene glauben, dass das Gericht den Verteidiger automatisch bestimmt. Tatsächlich haben Beschuldigte grundsätzlich das Recht, selbst einen Pflichtverteidiger vorzuschlagen.

Wird ein Verteidiger benannt, bestellt das Gericht diesen in der Regel als Pflichtverteidiger. Erfolgt kein Vorschlag, bestimmt das Gericht einen Anwalt.

Kosten eines Pflichtverteidigers

Der Begriff „Pflichtverteidiger“ wird häufig missverstanden. Er bedeutet nicht automatisch, dass die Verteidigung kostenlos ist.

Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Wird der Beschuldigte jedoch später verurteilt, können die Verteidigerkosten grundsätzlich auferlegt werden.

Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung

Gerade in schwerwiegenden Strafverfahren ist eine frühzeitige und strategische Verteidigung entscheidend. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.

Als Strafverteidiger in Leipzig und Bitterfeld vertrete ich Mandanten sowohl als Wahlverteidiger als auch im Rahmen der Pflichtverteidigung und begleite sie durch alle Phasen des Strafverfahrens. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, die eigenen Rechte wirksam zu wahren.

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