Straffälligkeit von Jugendlichen

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begehen, kommt in Deutschland häufig das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dieses unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist nicht in erster Linie Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf den Täter.

Wann Jugendstrafrecht angewendet wird

Das Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. In dieser Altersgruppe findet das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zwingend Anwendung.

Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn:

  • die persönliche Entwicklung noch der eines Jugendlichen entspricht oder

  • die Tat eine typische Jugendverfehlung darstellt.

In diesen Fällen entscheidet das Gericht im Einzelfall, welches Strafrecht angewendet wird.

Mögliche Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht kennt verschiedene Maßnahmen, die sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheiden. Dazu gehören insbesondere:

  • Erziehungsmaßregeln, etwa soziale Trainingskurse oder Weisungen

  • Zuchtmittel, zum Beispiel Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest

  • in schwereren Fällen Jugendstrafe (Freiheitsstrafe)

Die Jugendstrafe wird nur verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen oder eine schwerwiegende Straftat vorliegt.

Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens

Im Jugendstrafverfahren spielen neben Gericht und Staatsanwaltschaft auch die Jugendgerichtshilfe und erzieherische Aspekte eine wichtige Rolle. Ziel ist es, den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten und eine positive Entwicklung zu fördern.

Die konkrete Entscheidung des Gerichts hängt stark von den persönlichen Umständen, der Tat und der Entwicklung des Jugendlichen ab.

Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung

Auch im Jugendstrafrecht kann eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung entscheidend sein. Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen häufig Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Als Strafverteidiger in Leipzig und Bitterfeld vertrete ich auch jugendliche bzw. Heranwachsende Mandanten im Strafrecht. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung kann dazu beitragen, negative Folgen möglichst gering zu halten und eine angemessene Lösung im Verfahren zu erreichen.

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