Falschaussage vor Gericht
Eine falsche Aussage vor Gericht ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar. Die Folgen können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Wann eine falsche Aussage strafbar ist
Das Strafrecht unterscheidet insbesondere zwischen:
Uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB): falsche Angaben vor Gericht ohne Vereidigung
Meineid (§ 154 StGB): falsche Aussage unter Eid
Bereits eine falsche uneidliche Aussage ist strafbar. Ein Eid ist für die Strafbarkeit also nicht erforderlich.
Welche Strafen drohen
Die Strafandrohungen sind erheblich:
Uneidliche Falschaussage: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Meineid: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
Auch der Versuch kann in bestimmten Fällen strafbar sein. Das zeigt, wie ernst Gerichte falsche Aussagen bewerten.
Typische Risiken in der Praxis
Probleme entstehen häufig, wenn Zeugen:
Sachverhalte beschönigen oder verschweigen
aus Loyalität zu anderen Personen falsch aussagen
ihre Erinnerung nicht sicher einordnen und dennoch feste Angaben machen
Auch vermeintlich „kleine Unwahrheiten“ können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bedeutung anwaltlicher Beratung
Wer als Zeuge vor Gericht geladen ist, sollte sich seiner Aussagepflicht und möglichen Risiken bewusst sein. In bestimmten Fällen bestehen auch Zeugnisverweigerungsrechte.
Eine anwaltliche Beratung kann helfen:
die eigene Situation rechtlich einzuordnen
Risiken einer Aussage abzuschätzen
bestehende Rechte zu klären
Als Strafverteidiger in Leipzig und Bitterfeld-Wolfen berate ich Mandanten im Strafrecht – sowohl Beschuldigte als auch Zeugen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.