Falschaussage vor Gericht

Eine falsche Aussage vor Gericht ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar. Die Folgen können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Wann eine falsche Aussage strafbar ist

Das Strafrecht unterscheidet insbesondere zwischen:

  • Uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB): falsche Angaben vor Gericht ohne Vereidigung

  • Meineid (§ 154 StGB): falsche Aussage unter Eid

Bereits eine falsche uneidliche Aussage ist strafbar. Ein Eid ist für die Strafbarkeit also nicht erforderlich.

Welche Strafen drohen

Die Strafandrohungen sind erheblich:

  • Uneidliche Falschaussage: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

  • Meineid: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

Auch der Versuch kann in bestimmten Fällen strafbar sein. Das zeigt, wie ernst Gerichte falsche Aussagen bewerten.

Typische Risiken in der Praxis

Probleme entstehen häufig, wenn Zeugen:

  • Sachverhalte beschönigen oder verschweigen

  • aus Loyalität zu anderen Personen falsch aussagen

  • ihre Erinnerung nicht sicher einordnen und dennoch feste Angaben machen

Auch vermeintlich „kleine Unwahrheiten“ können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Bedeutung anwaltlicher Beratung

Wer als Zeuge vor Gericht geladen ist, sollte sich seiner Aussagepflicht und möglichen Risiken bewusst sein. In bestimmten Fällen bestehen auch Zeugnisverweigerungsrechte.

Eine anwaltliche Beratung kann helfen:

  • die eigene Situation rechtlich einzuordnen

  • Risiken einer Aussage abzuschätzen

  • bestehende Rechte zu klären

Als Strafverteidiger in Leipzig und Bitterfeld-Wolfen berate ich Mandanten im Strafrecht – sowohl Beschuldigte als auch Zeugen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.

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