Bewährungswiderruf
Eine Strafe auf Bewährung bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe zunächst nicht vollstreckt wird. Viele Betroffene gehen davon aus, damit sei die Sache erledigt. Tatsächlich kann die Bewährung jedoch widerrufen werden – mit der Folge, dass die ursprünglich ausgesetzte Strafe vollstreckt wird. Umso wichtiger ist es, die Voraussetzungen und Risiken zu kennen.
Wann ein Bewährungswiderruf droht
Ein Widerruf der Bewährung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verurteilte gegen die Bedingungen der Bewährung verstößt. Typische Gründe sind:
Begehung neuer Straftaten während der Bewährungszeit
Verstöße gegen Auflagen oder Weisungen (z. B. Geldauflagen, Meldepflichten)
Kontaktverbote oder Aufenthaltsauflagen werden nicht eingehalten
Das Gericht prüft in jedem Einzelfall, ob ein Widerruf erforderlich ist oder mildere Maßnahmen ausreichen.
Ablauf des Widerrufsverfahrens
Kommt ein Bewährungswiderruf in Betracht, entscheidet das zuständige Gericht. Betroffene erhalten in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mögliche Entscheidungen sind:
Widerruf der Bewährung und Vollstreckung der Freiheitsstrafe
Verlängerung der Bewährungszeit
Erteilung weiterer Auflagen oder Weisungen
Ein Widerruf erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine gerichtliche Prüfung voraus.
Bedeutung neuer Straftaten
Besonders schwer wiegt die Begehung einer neuen Straftat während der Bewährungszeit. In solchen Fällen sieht das Gericht häufig einen Widerruf als gerechtfertigt an.
Allerdings kommt es auch hier auf die Umstände an, etwa:
Schwere der neuen Tat
zeitlicher Zusammenhang
persönliche Entwicklung des Verurteilten
Bedeutung anwaltlicher Verteidigung
Bei drohendem Bewährungswiderruf ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten, einen Widerruf abzuwenden oder abzumildern.
Ein Strafverteidiger kann insbesondere:
zur Stellungnahme gegenüber dem Gericht beraten
mildernde Umstände herausarbeiten
auf eine Fortsetzung der Bewährung hinwirken
Als Anwalt für Strafrecht in Bitterfeld und Leipzig unterstütze ich Mandanten auch in Verfahren zum Bewährungswiderruf. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein, um eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe zu vermeiden.