Zulassung zur Anwaltschaft

Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist der Grundstein für die selbstständige anwaltliche Tätigkeit gelegt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen beginnt damit ein neuer beruflicher Abschnitt.

Die anwaltliche Tätigkeit wird von Beginn an mit dem Anspruch ausgeübt, Mandantinnen und Mandanten fachlich fundiert, verständlich und engagiert zu beraten sowie ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht konsequent zu vertreten.

Die Zulassung markiert zugleich den Auftakt für die Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Jonas Drosd.

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Ein Jahr Kanzlei Jonas Drosd